Fachkundige Person für Hochvolt (FHV), Fachkundig unterwiesene Person für Hochvolt (FuP) und Arbeiten unter Spannung an Hochvolt (AuS)nach den Stufen 1S, 2S und 3S für Werkstätten sowie 1E, 2E und 3E für Entwicklung und Produktion nach der DGUV I 209-093.
Grundeinteilung entsprechend der DGUV I 209-093 sowohl für
S-Stufen (Werkstätten) als auch für E-Stufen (Entwicklung &
Produktion)
FuP: Fachkundig unterwiesene Person für
Hochvolt
(nach Stufe 1S / Stufe 1E DGUV I 209-093)
Nichtelektrotechnische
Arbeiten; etwa Radwechsel, Karosseriearbeiten, Tätigkeit als
Testfahrer, Arbeiten am 12 V-Bordnetz, Tausch von eigensicheren
Hochvoltkomponenten im HV-freigeschalteten Zustand unter
Leitung und Aufsicht einer FHV bzw. EFK.
FHV: Fachkundige Person für
Hochvolt
(nach Stufe 2S / Stufe 2E DGUV I 209-093)
Elektrotechnische Arbeiten
an und mit Hochvoltkomponennten und Systemen im spannungsfreien
Zustand; einschließlich Freischalten und wieder in Betrieb
nehmen von Hochvoltsystemen, Fachaufsicht für FuP und
Laien.
AuS: Arbeiten unter Spannung an
Hochvoltsystemen
(nach Stufe 3S / Stufe 3E DGUV I 209-093)
Zusatzqualifizierung für FHV
zum Arbeiten unter Spannung an Hochvoltkomponennten und
Systemen sofern erforderlich. Hierzu gehört etwa Fehlersuche
unter Spannung oder Arbeiten an offener
Traktionsbatterie.